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16. Oktober 2015 11:30
Pflegeleistungen durch Mitglieder eines Vereins können umsatzsteuerfrei sein
von UE
Pflegeleistungen sind aufgrund des Unionsrechts (Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuersystemrichtlinie) steuerfrei.
Voraussetzung ist, dass die Pflegekraft die Möglichkeit hat, Verträge nach § 77 Abs. 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Elftes Buch (SGB XI) mit Pflegekassen abzuschließen.
Die Entscheidung ist auf den Webseiten des BFH veröffentlicht.
Urteil vom 18.8.2015 (AZ: V R 13/14)
Pressemitteilung des BFH Nr. 71 vom 14.10.2015
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